Elternbeiträge

Neben dem Grundelternbeitrag sind zusätzlich zu leisten:

Spielgeld: mindestens € 5,00 monatlich
Getränke- und Essensgeld: Kostendeckende Erhebung 

Mindest-Elternbeiträge für das Betreuungsjahr 01.09.2022 bis 31.08.2023

Mindestelternbeiträge-22-23

Aufnahme während des Betreuungsjahres

Bei Aufnahme eines Kindes während des Monats (z.B. bei Zuzug) ist für diesen Monat der volle
Elternbeitrag zu entrichten.

Geschwisterermäßigung

Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Kindertageseinrichtung ermäßigt sich der Elternbeitrag
um jeweils €10,00 pro Kind. Ein Antrag der Eltern ist nicht erforderlich.

Hinweis zum Elternbeitrag

Durch die Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBiG) erhalten Familien einen staatlichen Beitragszuschuss in Höhe von € 100,00 pro Monat für Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt.

Für Krippenkinder kann ein Zuschuss von monatlich 100,00 € beantragt werden. Dieser ist einkommensabhängig.

In dem Monat, in welchem das Kind das 2. bzw. 3. Lebensjahr vollenden wird, wird der alte Beitragssatz abgerechnet. Erst im Folgemonat wird der Beitrag "2 - 3 Jahre" bzw. der Regelkindsatz verrechnet.

Ausnahme: Zu Beginn des neuen Betreuungsjahres (Monat September) oder bei einer Neu- Aufnahme im laufenden Jahr, gilt bereits der Beitrag entsprechend dem Alter des KIndes im betreffenden Monat.