Kindergarten-Gebühren
Für das Betreuungsjahr 01. September 2019 - 31. August 2020
Die Elternbeiträge sind monatlich im Voraus und für 12 Monate zu bezahlen.
Neben dem Grundelternbeitrag sind zusätzlich zu leisten:
Spielgeld: mindestens 4,00 € monatlich
Getränke- und Essensgeld: kostendeckende Erhebung
> 1-2 Stunden |
100,00 € |
95,00 € |
83,00 € * |
59,00 € |
> 2-3 Stunden |
117,00 € |
111,00 € |
88,00 € * |
75,00 € |
> 3-4 Stunden |
144,00 € |
134,00 € |
93,00 € |
93,00 € |
> 4-5 Stunden |
160,00 € |
152,00 € |
103,00 € |
103,00 € |
> 5-6 Stunden |
180,00 € |
172,00 € |
113,00 € |
113,00 € |
> 6-7 Stunden |
201,00 €
|
195,00 € |
124,00 € |
124,00 € |
> 7-8 Stunden |
227,00 € |
222,00 € |
135,00 € |
135,00 € |
> 8-9 Stunden |
257,00 € |
252,00 € |
147,00 € |
147,00 € |
> 9 Stunden |
288,00 € |
282,00 € |
159,00 € |
159,00 € |
*) Diese Kategorie ist nur bebuchbar in Verbindung mit dem Gewichtungsfaktor 2,0.
Aufnahme während des Betreuungsjahres:
Bei Aufnahme eines Kindes während des Monats (z.B. bei Zuzug) ist für diesen Monat der volle
Elternbeitrag zu entrichten.
Geschwisterermäßigung:
Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Kindertageseinrichtung ermäßigt sich der Elternbeitrag um jeweils €10,00 pro Kind. Ein Antrag der Eltern ist nicht erforderlich.
Hinweis zum Elternbeitrag:
Derzeit wird an einer Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes
(BayKiBiG) gearbeitet. Zur Entlastung der Familien ist ein staatlicher Beitragszuschuss in Höhe von
€ 100,00 pro Monat für Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt geplant.
Nach der erfolgten Gesetzesänderung, geplant ist eine Verabschiedung mit Wirkung ab dem 01.
April 2019, werden wir über das Verfahren zur Auszahlung des staatlichen Beitragszuschusses
weiter informieren.