Elternkooperation

Die pädagogischen Mitarbeiterinnen des Kinderhauses leisten in Partnerschaft mit den Eltern der Kinder die Erziehung, Bildung und Betreuung. Durch verschiedene Informationsmöglichkeiten machen wir die pädagogische Arbeit für die Eltern transparent. In gemeinsamen Gesprächen tauschen wir mit den Eltern Informationen über den Erziehungsprozess aus und stimmen die Vorgehensweisen aufeinander ab. Dadurch unterstützen, ergänzen und erweitern wir die Erziehung in der Familie. Die Lebensbedingungen der Familien aus denen unsere Kinder kommen, bestimmen somit neben entwicklungspsychologischen, pädagogischen und gesellschaftsabhängigen Faktoren die Aufgaben und Ziele unserer Einrichtung.

Elternmitsprache

Die Eltern des Kinderhauses werden jedes Jahr aufgefordert, einen Elternbeirat zu bestimmen. Um die Eltern durch eine öffentliche Wahl nicht zu verunsichern, hat sich das Team des Kinderhauses entschlossen, alle Eltern, welche Interesse am Elternbeirat bekunden, diese von der Gesamtelternschaft bestätigen zu lassen.
Die Aufgabe des Elternbeirates ist im Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) Artikel 4 Abs. 3 - 7 (www.stmas.bayern.de) festgelegt.